AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Handwerk Alarm GmbH

§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand

(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Handwerk Alarm GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Angebot & Vertragsschluss

(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Auftragsausführung zustande.

§ 3 Leistungsumfang & Festpreise

(1) Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Industrielackierung, Pulverbeschichtung, Sandstrahlen oder Vor-Ort-Unterstützung) ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.

(2) Soweit vereinbart, erfolgen Abrechnungen auf Basis fester Stück- oder Quadratmeterpreise. Zusätzliche Leistungen, die nicht Gegenstand der ursprünglichen Vereinbarung waren, werden gesondert nach den vereinbarten Verrechnungssätzen abgerechnet.

(3) Bei Testangeboten (z. B. Einarbeitungstagen) entfällt die Vergütungspflicht nur insoweit, als dies im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen, technischen Vorgaben, Materialspezifikationen sowie – bei Einsätzen im Betrieb des Auftraggebers – den Zugang zu den Anlagen und Arbeitsmitteln rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Vom Auftraggeber gestellte Werkstoffe und Bauteile müssen sich in einem verarbeitungsfähigen Zustand befinden. Verzögerungen oder Mehrawand durch fehlerhafte oder mangelhafte Anlieferung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Abnahme & Mängelhaftung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Fertigstellung bzw. Übergabe zu prüfen und abzunehmen.

(2) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

(3) Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 6 Haftung & Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt

(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von eine Woche nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsziele vereinbart wurden.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bleiben gelieferte oder bearbeitete Waren im Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).

§ 8 Gerichtsstand & Anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Handwerk Alarm GmbH.

Handwerk Alarm GmbH
Kaltenecker Str. 9
84036 Kumhausen
Germany

Tel +49 871 966 425 68
E-Mail info@handwerkalarm.de
Mobile +49 151 6160 3764
WhatsApp +49 151 6160 3764

  • Industrielackierung
  • Pulverbeschichten
  • Sandstrahlen
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